
Die griechische Aufenthaltserlaubnis für Investoren, bekannt als Golden Visa, richtet sich an Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten. Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz brauchen sie dank Freizügigkeit in der Regel nicht – häufig betrifft sie aber Ehepartner, Familienangehörige, Geschäftspartner oder Kunden aus Drittstaaten. Die meisten Unterlagen stammen aus dem Ausland; Apostille und amtliche Übersetzung ins Griechische sollten daher von Anfang an stimmen.
Schwellenwerte für Immobilien (Gesetz 5100/2024)
- 800.000 €: Attika (einschließlich Athen), Thessaloniki, Mykonos, Santorini und Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern.
- 400.000 €: übriges Griechenland.
- In beiden Fällen ist eine einzelne Wohnimmobilie mit mindestens 120 m² erforderlich; kleinere Objekte können nicht zusammengerechnet werden.
- 250.000 €: Umwandlung eines Gewerbegebäudes in Wohnraum oder Restaurierung eines denkmalgeschützten Gebäudes (vor Antragstellung abgeschlossen).
Die Immobilie darf nicht kurzfristig (Airbnb-ähnlich) vermietet werden; Verstöße werden mit 50.000 € Geldbuße und Widerruf der Erlaubnis geahndet. Die Erlaubnis gilt 5 Jahre und wird verlängert, solange die Investition gehalten wird; sie berechtigt nicht zur Arbeit.
Grenzgebiete: zusätzliche Genehmigung
Da Golden-Visa-Käufer aus Nicht-EU-Staaten stammen, ist beim Kauf in einem Grenzgebiet – etwa Santorini, Rhodos, Kos und übriger Dodekanes, Lesbos, Chios oder Samos – zusätzlich zur Mindestinvestition eine Genehmigung einer Sonderkommission nötig (Gesetz 1892/1990, Art. 25). Siehe unseren Leitfaden zum Immobilienkauf.
Familienangehörige
Ehepartner oder eingetragene Partner, Kinder unter 21 Jahren sowie die Eltern beider Ehepartner können einbezogen werden, mit Nachweisen über das Verwandtschaftsverhältnis.
Unterlagen, die meist amtlich übersetzt werden müssen
- Geburtsurkunde (wenn der Geburtsort nicht in lateinischer Schrift im Pass steht),
- Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder,
- Nachweis des Familienstands,
- im Ausland notariell beurkundete Vollmachten,
- auf Anforderung: Führungszeugnis und Bankunterlagen zur Mittelherkunft.
Die Apostille stellt die zuständige Behörde des Ausstellungsstaates aus; sie wird zusammen mit dem Dokument übersetzt.
Wer darf amtlich übersetzen?
Griechische Behörden akzeptieren Übersetzungen des Übersetzungsdienstes des griechischen Außenministeriums, von griechischen Rechtsanwälten mit Beglaubigung, von Absolventen der Ionischen Universität und von befugten Mitarbeitern griechischer Konsulate. Translatable bietet amtliche, anwaltlich beglaubigte Übersetzungen.
Geplante Änderungen
Im Herbst 2026 wurde eine Grunderwerbsteuer von rund 15 % für Käufer aus Nicht-EU-Staaten vorgeschlagen; ob und wie sie für Golden-Visa-Käufer gilt, ist noch offen. Klären Sie den aktuellen Stand vor dem Kauf mit Ihrem Anwalt.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Beträge können sich ändern.

