
Ein Haus oder eine Wohnung in Griechenland ist für viele Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ein lang gehegter Wunsch. Der Kaufvertrag wird vor einem griechischen Notar geschlossen – und jedes nicht griechischsprachige Dokument muss für Notar, Anwälte und Behörden verständlich vorliegen.
Die wichtigsten Schritte
- Griechische Steuernummer (AFM) beantragen – sie ist für jeden Käufer Pflicht.
- Griechischen Rechtsanwalt beauftragen, der die Immobilie rechtlich prüft.
- Zahlung organisieren – viele Käufer eröffnen ein griechisches Bankkonto; klären Sie mit Anwalt und Bank, was für Sie gilt.
- Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen – persönlich oder über einen Bevollmächtigten.
- Eintragung im griechischen Grundbuch (Ktimatologio).
Kaufen ohne Anreise: die Vollmacht
Können Sie zur Unterzeichnung nicht nach Griechenland kommen, bevollmächtigen Sie einen Anwalt oder eine Vertrauensperson. Eine im Ausland erteilte Vollmacht benötigt in der Regel:
- die Beglaubigung durch einen Notar in Ihrem Land,
- eine Apostille (für Schweizer Urkunden üblich; ob sie für deutsche oder österreichische notarielle Urkunden verlangt wird, sollte Ihr griechischer Anwalt bestätigen),
- eine beglaubigte griechische Übersetzung des gesamten Dokuments einschließlich Apostille.
Griechische Notare bevorzugen eine spezielle Vollmacht, die Immobilie, Preis und Befugnisse genau benennt. Lassen Sie sich den Entwurf vor der Unterzeichnung von Ihrem griechischen Anwalt geben – spätere Änderungen bedeuten erneuten Notartermin, neue Apostille und neue Übersetzung.
Weitere Unterlagen, die übersetzt werden können
- Meldebescheinigung und Kontoauszüge,
- Nachweise über die Herkunft der Mittel,
- Heiratsurkunde oder Ehevertrag, wenn ein Paar gemeinsam kauft,
- Handelsregisterauszug und Gesellschaftsunterlagen beim Kauf über eine Firma.
Häufige Fehler
- Die Vollmacht wird übersetzt, bevor die Apostille angebracht ist.
- Unterschiedliche Schreibweisen des Namens (z. B. mit Umlaut oder „ae“) in Pass, Bankunterlagen und Verträgen.
- Eine allgemeine Vollmacht, die der Notar nicht akzeptiert.
- Übersetzungen erst in der letzten Woche vor dem Notartermin.
So hilft Ihnen Translatable
Wir übersetzen Vollmachten, Verträge, Bank- und Firmenunterlagen zwischen Deutsch und Griechisch – auch als beglaubigte Übersetzung mit anwaltlicher Beglaubigung. Wir arbeiten online, achten auf einheitliche Namen und Zahlen in allen Dokumenten und stimmen Fristen mit Ihrem Anwalt und Notar ab.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die Beratung durch einen griechischen Rechtsanwalt oder Notar.
Grenzgebiete: Zusatzgenehmigung für Käufer aus Nicht-EU-Staaten
Nach Art. 25 des Gesetzes 1892/1990 benötigen natürliche und juristische Personen außerhalb der EU/des EWR für den Erwerb von Immobilien in sogenannten Grenzgebieten – etwa auf dem Dodekanes (Rhodos, Kos u. a.), Lesbos, Chios, Samos, im Evros, auf Santorini und Skyros – eine Genehmigung einer Sonderkommission der Dezentralen Verwaltung. Für Käufer aus Deutschland und Österreich gilt dies nicht; klären Sie bei Schweizer Staatsangehörigen oder Käufern aus Drittstaaten die Lage frühzeitig mit dem Anwalt.
Für Investoren aus Drittstaaten: siehe unseren Leitfaden zum Golden Visa in Griechenland.

