
Was bedeutet „beglaubigte Übersetzung“?
Soll ein fremdsprachiges Dokument bei einer Behörde, einem Gericht, einer Universität oder einer anderen Stelle eingereicht werden, genügt eine einfache Wiedergabe des Inhalts meist nicht. Verlangt werden kann eine amtliche bzw. beglaubigte Übersetzung – also eine Übersetzung mit einem bestimmten Bestätigungsvermerk, die mit dem zugrunde liegenden Dokument verbunden ist.
Die beglaubigte Übersetzung gibt das gesamte Dokument wieder: Überschriften, Namen, Daten, Nummern, Stempel, Unterschriften, handschriftliche Vermerke und gegebenenfalls die Apostille.
Eine einheitliche Anerkennungsregel für jedes Land und jede Behörde gibt es jedoch nicht. Die passende Form hängt von der Art des Dokuments, dem Ausstellungsland, dem Zielland und den Anforderungen der empfangenden Stelle ab.
Bevor ein Dokument zur beglaubigten Übersetzung gesendet wird, sollte geprüft werden, ob es vollständig, lesbar und ordnungsgemäß beglaubigt ist.
Ausländische öffentliche Urkunden aus einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens benötigen in der Regel eine Apostille, sofern keine Befreiung nach einer EU-Verordnung, einem bilateralen Abkommen oder einer anderen Sonderregelung gilt. Für Urkunden aus anderen Ländern kann eine konsularische Legalisation nötig sein.
Private Dokumente können je nach Verwendung eine vorherige Beglaubigung, Legalisation oder notarielle Urkunde erfordern. Ein nicht unterschriebenes oder nicht beglaubigtes privates Dokument kann sprachlich übersetzt werden; die Übersetzung erhält dadurch aber nicht automatisch amtlichen Charakter.
Eine nach griechischem Recht amtliche Übersetzung wird nicht zwingend in jedem anderen Land auf die gleiche Weise anerkannt. Die ausländische Stelle kann Folgendes verlangen:
- einen in ihrem nationalen Register eingetragenen Übersetzer,
- eine beeidigte oder gerichtlich beglaubigte Übersetzung,
- eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift,
- eine Apostille auf dem Beglaubigungsvermerk der Übersetzung,
- eine im Einreichungsland angefertigte Übersetzung,
- ein bestimmtes Papier- oder elektronisches Format.
Lassen Sie sich die Anforderungen vor der Beauftragung von der empfangenden Stelle bestätigen – am besten schriftlich und mit Angabe, wer die Übersetzung in welchem Land mit welcher Beglaubigung erstellt.
So vermeiden Sie eine inhaltlich korrekte Übersetzung, die die formalen Anforderungen des jeweiligen Verfahrens nicht erfüllt.
Beglaubigte Übersetzungen werden unter anderem bei Gemeinden, Standesämtern, Finanzbehörden, Gerichten, Universitäten, Sozialversicherungsträgern und anderen Behörden verwendet.
Die Anerkennung hängt vom jeweiligen Verfahren ab. So können unterschiedliche Unterlagen nötig sein für:
- die Verlegung des Steuerwohnsitzes,
- die Anerkennung von Studienabschlüssen oder Berufsqualifikationen,
- die Einschreibung an einer Universität,
- die Erteilung einer Heiratserlaubnis,
- die Eintragung einer Geburt oder Eheschließung,
- gerichtliche oder notarielle Zwecke,
- Einstellungs- oder Versicherungsverfahren.
In manchen Fällen können Urkunden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ohne Apostille oder mit einem mehrsprachigen Standardformular eingereicht werden. Das bedeutet nicht, dass jede europäische Urkunde automatisch von Übersetzung oder Beglaubigung befreit ist.
Je nach Verfahren und empfangender Stelle können Übersetzungen eines ermächtigten Bediensteten einer griechischen Konsularbehörde oder von einer Botschaft bzw. einem Konsulat erstellte oder beglaubigte Übersetzungen anerkannt werden.
Für bestimmte Verwaltungsverfahren werden auch Übersetzungen von Absolventen des Fachbereichs Fremdsprachen, Übersetzen und Dolmetschen der Ionischen Universität anerkannt.
Die Anerkennung ist nicht in jedem Fall selbstverständlich. Eine Stelle kann einen besonderen Rechtsrahmen anwenden oder eine bestimmte Art der Beglaubigung verlangen. Holen Sie daher vor der Beauftragung eine schriftliche Auskunft der zuständigen Behörde ein.
Das griechische Rechtsanwaltsgesetz sieht vor, dass zur Tätigkeit eines Rechtsanwalts auch die Übersetzung von Dokumenten aus einer und in eine Fremdsprache gehört.
Damit die Übersetzung vor Gericht oder einer anderen Behörde volle Gültigkeit hat, muss ihr eine beglaubigte Abschrift des übersetzten Dokuments beigefügt sein. Zudem muss der Rechtsanwalt bestätigen, dass er sowohl die Ausgangs- als auch die Zielsprache ausreichend beherrscht.
Die Anwaltszulassung allein genügt also nicht; auch die Voraussetzungen von Artikel 36 des Rechtsanwaltsgesetzes müssen erfüllt sein.
Soll das Dokument außerhalb Griechenlands verwendet werden, sollten Sie zusätzlich klären, ob die ausländische Stelle die Übersetzung eines griechischen Rechtsanwalts akzeptiert oder einen nach ihrem eigenen System ermächtigten Übersetzer verlangt.
In Griechenland gibt es das Register der zertifizierten Übersetzer des Außenministeriums. Die eingetragenen Übersetzer arbeiten freiberuflich und dürfen öffentliche und private Dokumente amtlich aus Fremdsprachen ins Griechische und umgekehrt übersetzen.
Jede im Rahmen des Registers angefertigte amtliche Übersetzung wird im entsprechenden Informationssystem erfasst und erhält eine eindeutige Nummer. Über den offiziellen Dienst von gov.gr können Sie nach einem zertifizierten Übersetzer für die benötigte Sprache suchen.
Bei ausländischen öffentlichen Urkunden müssen zuvor die erforderlichen Beglaubigungsverfahren abgeschlossen sein. Je nach Herkunftsland kann eine Apostille, eine konsularische Legalisation oder eine andere Form der Beglaubigung nötig sein.
Wie wählen Sie die richtige Form der Übersetzung?
Bevor Sie eine beglaubigte Übersetzung beauftragen, klären Sie vier Punkte:
- In welchem Land wurde das Original ausgestellt?
- In welchem Land und bei welcher Stelle wird es eingereicht?
- Ist eine Apostille oder eine andere Beglaubigung erforderlich?
- Welche Art von Übersetzer oder Beglaubigung akzeptiert die Stelle?
Senden Sie immer alle Seiten des Dokuments einschließlich Stempeln, Unterschriften und Apostille. Nennen Sie außerdem Ihre Frist und ob Sie die Übersetzung in Papierform, elektronisch oder beides benötigen.
Wer die Anforderungen frühzeitig klärt, vermeidet wiederholte Übersetzungen, zusätzliche Beglaubigungen und Verzögerungen.
Sie brauchen eine Übersetzung für eine griechische oder ausländische Behörde? Senden Sie Ihr Dokument an Translatable und nennen Sie Land und Stelle der Einreichung, damit wir Sprache, Lesbarkeit und Vollständigkeit vorab prüfen können.

