
Wann muss ein KEDASY-Gutachten übersetzt werden?
Einer der häufigsten Anlässe für die Übersetzung eines KEDASY-Gutachtens (ausgestellt von den griechischen Zentren für interdisziplinäre Diagnostik, Beratung und Förderung) ist die Teilnahme an einer Sprachzertifikatsprüfung.
Hat ein Prüfling wegen Lernschwierigkeiten oder anderer Förderbedarfe Anspruch auf Nachteilsausgleich, kann die Prüfungsstelle das Gutachten in englischer, deutscher oder einer anderen Sprache verlangen, um den Antrag zu prüfen.
Je nach Prüfungsstelle und Fall kann der Nachteilsausgleich mehr Zeit, eine angepasste Darstellung der Prüfungsunterlagen, eine andere Prüfungsform oder sonstige Erleichterungen umfassen. Er wird nicht automatisch gewährt, da jede Prüfungsorganisation eigene Voraussetzungen und Fristen hat.
Eine Übersetzung kann auch nötig werden, wenn eine Familie ins Ausland zieht, wenn das Kind an einer ausländischen oder internationalen Schule angemeldet wird oder wenn das Gutachten von Lehrkräften, Psychologen und anderen Fachleuten ohne Griechischkenntnisse geprüft werden muss.
Da das Dokument eine minderjährige Person betrifft und sensible Informationen enthalten kann, erfordert die Übersetzung Genauigkeit, Fachterminologie und einen vertraulichen Umgang.
KEDASY-Gutachten betreffen Minderjährige und können Angaben zu Lernschwierigkeiten, Behinderung, psychischer oder körperlicher Gesundheit und familiären Verhältnissen enthalten.
Deshalb ist besondere Sorgfalt geboten bei:
- der Übermittlung der Dateien,
- dem Zugriff auf die Dokumente,
- ihrer Bearbeitung und Speicherung,
- der Lieferung der Übersetzung.
Gutachten sollten nie an nicht überprüfte Empfänger gesendet, in Social-Media-Gruppen gepostet oder über öffentliche Links geteilt werden.
Je nach Fall kann das Gutachten enthalten:
- Angaben zur Schülerin bzw. zum Schüler und zur Schule,
- Vorgeschichte und Anlass der Überweisung,
- pädagogische und psychosoziale Beobachtungen,
- Ergebnisse der interdisziplinären Diagnostik,
- eine Beschreibung von Stärken und Schwierigkeiten,
- Feststellungen zum sonderpädagogischen Förderbedarf,
- empfohlene Fördermaßnahmen,
- Anpassungen im Unterricht oder bei Prüfungen,
- die Eckpunkte eines individuellen Förderplans,
- Unterschriften, Funktionen und Stempel.
Die Übersetzung muss das gesamte Dokument wiedergeben – ohne Auslassungen oder eigenmächtige Interpretationen.
KEDASY-Gutachten verbinden pädagogische, behördliche, psychologische und teils medizinische Terminologie.
Begriffe wie „sonderpädagogischer Förderbedarf“, „differenzierter Unterricht“, „Schulbegleitung“, „mündliche Prüfung“ und „individueller Förderplan“ müssen genau und einheitlich wiedergegeben werden.
Der Übersetzer muss pädagogische Feststellungen von medizinischen Diagnosen unterscheiden und den Grad der Gewissheit des Originals beibehalten. Er darf die Schlussfolgerungen des interdisziplinären Teams weder korrigieren noch interpretieren oder erweitern.
Ein KEDASY-Gutachten wird häufig übersetzt, um Nachteilsausgleich bei Fremdsprachenzertifikatsprüfungen zu beantragen.
Klären Sie vor der Beauftragung mit der Prüfungsstelle:
- ob ein KEDASY-Gutachten anerkannt wird,
- wie aktuell es sein muss,
- in welche Sprache es übersetzt werden muss,
- ob eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung nötig ist,
- ob das vollständige Gutachten eingereicht werden muss,
- ob ein bestimmtes Formular auszufüllen ist,
- welche Fristen für den Antrag gelten.
Eine Übersetzung kann auch nötig sein, wenn:
- das Kind an einer Schule im Ausland angemeldet wird,
- die Familie in ein anderes Land zieht,
- die schulische oder Lernförderung fortgesetzt werden soll,
- fremdsprachige Lehrkräfte oder Fachleute informiert werden müssen,
- das Kind eine internationale oder fremdsprachige Schule besuchen wird.
Die Einreichung eines übersetzten Gutachtens bedeutet nicht, dass die beantragten Maßnahmen automatisch genehmigt werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Prüfungs- oder Bildungseinrichtung.
Die erforderliche Form hängt von der Stelle ab, bei der das Dokument eingereicht wird.
Eine einfache Übersetzung kann für die erste Information einer Lehrkraft oder Therapeutin genügen. Für Schulanmeldung, Verwaltungsverfahren oder Anträge auf sonderpädagogische Förderung kann eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung verlangt werden.
Klären Sie vor der Beauftragung:
- Land und Stelle der Einreichung,
- die verlangte Sprache,
- die anerkannte Form der Beglaubigung,
- ob eine Lieferung in Papierform oder elektronisch nötig ist,
- ob das Original oder eine beglaubigte Kopie einzureichen ist.
Über die Anerkennung der Übersetzung entscheidet immer die Stelle, die das Dokument erhält.
Eine Apostille ist nicht in jedem Fall erforderlich. Das hängt vom Zielland, der Art des Dokuments und den Anforderungen der Schule oder Behörde ab.
Wird eine Apostille verlangt, muss sie vor der Übersetzung angebracht werden, damit sie mit dem übrigen Dokument übersetzt wird.
Fragen Sie vorab bei der empfangenden Stelle nach:
- ob eine Apostille oder andere Beglaubigung verlangt wird,
- ob ein elektronisches öffentliches Dokument akzeptiert wird,
- ob eine beglaubigte Kopie nötig ist,
- ob alle Stempel und Vermerke übersetzt werden müssen.
Die Übersetzung ersetzt nicht die Legalisation des Originals, wenn diese erforderlich ist.
Wie lange dauert die Übersetzung?
Das hängt von Seitenzahl, Sprache, Lesbarkeit und Begleitdokumenten ab. Die Frist wird nach der ersten Prüfung bestätigt.
Müssen alle Seiten übersetzt werden?
Für den amtlichen Gebrauch muss das ganze Dokument eingereicht werden. Fehlende Seiten, Stempel oder Anlagen können die Anerkennung gefährden.
Wird es von einer Schule im Ausland akzeptiert?
Das entscheidet die Schule oder zuständige Behörde; sie kann zusätzliche Unterlagen oder eine neue Begutachtung verlangen.
Kann ein ausländisches Gutachten für das KEDASY übersetzt werden?
Ja. Erkundigen Sie sich vorab beim zuständigen KEDASY nach der anerkannten Form und Beglaubigung.
Was Sie vor dem Versand des Gutachtens prüfen sollten
Bevor Sie das Dokument zur Übersetzung senden:
- scannen Sie alle Seiten in guter Auflösung,
- achten Sie darauf, dass keine Ränder, Stempel oder Unterschriften abgeschnitten sind,
- fügen Sie eventuelle Anlagen und Begleitberichte bei,
- nennen Sie die Zielsprache,
- geben Sie Land und Einrichtung an, bei der eingereicht wird,
- nennen Sie die offizielle lateinische Schreibweise des Namens laut Reisepass,
- nennen Sie den gewünschten Liefertermin,
- klären Sie, ob Sie eine gedruckte oder elektronische Fassung benötigen.
Gibt es frühere Übersetzungen oder festgelegte Schreibweisen von Namen und Begriffen, senden Sie diese zusammen mit dem neuen Dokument.
Übersetzung ausländischer Gutachten für Griechenland
Translatable übersetzt auch ausländische pädagogische, psychologische oder interdisziplinäre Gutachten ins Griechische.
Fragen Sie vor der Übersetzung bei der zuständigen Schule oder beim KEDASY nach,
- ob das vollständige Gutachten benötigt wird,
- ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist,
- ob eine Beglaubigung oder Apostille nötig ist,
- ob auch die Originalergebnisse der Tests eingereicht werden müssen,
- ob in Griechenland eine ergänzende Begutachtung verlangt wird.
Die Übersetzung gibt den Inhalt des ausländischen Dokuments getreu wieder, ersetzt aber nicht die Bewertung oder Entscheidung der zuständigen griechischen Stelle.
Sie brauchen die Übersetzung eines KEDASY-Gutachtens?
Senden Sie Translatable alle Seiten des Gutachtens und nennen Sie Sprache, Land, die Einrichtung der Einreichung und Ihre Frist.
Unser Team prüft Lesbarkeit und Vollständigkeit der Datei und informiert Sie klar über Ablauf, Liefertermin und Kosten.

